In der Befragung bewerteten 85 Prozent der Nicht-Leitungskräfte und 86 Prozent der Leitungskräfte eine am tatsächlichen Pflegebedarf ausgerichtete Personalzusammensetzung als unbedingt wirksam zur Steigerung der Berufsattraktivität. Dabei werden nicht nur Pflegefachpersonen mit speziellen Qualifikationen besonders begrüßt. Auch ein umfangreicher Einsatz von Hilfskräften zur Entlastung der Fachpersonen wird weitgehend positiv bewertet, insbesondere in der vollstationären Pflege (83 Prozent gaben an, dass dies den Beruf unbedingt attraktiver macht).
 

Hintergrund zur Arbeitsplatzstudie

Für die im Auftrag des BMG durchgeführte Studie zur Arbeitsplatzsituation in der Akut- und Langzeitpflege wurden 5.500 beruflich Pflegende befragt und die Ergebnisse ausgewertet. Die Studie wurde von den Konsortien contec GmbH, IEGUS Institut, WifOR und der Ruhr-Universität Bochum sowie IGES Institut, IAW und Karla Kämmer Beratungsgesellschaft durchgeführt. Weitere zentrale Erkenntnisse finden Sie auf der Überblicksseite zum Projekt.  

Was können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in der Pflege tun?

Wichtig für Pflegeeinrichtungen ist es, dass sich die Aufgabenverteilung und der Personaleinsatz konsequent an den Kompetenzen der beruflich Pflegenden orientieren. Dass dies auch für die Selbstwahrnehmung und das Rollenverständnis der beruflich Pflegenden sehr wichtig ist, zeigen Äußerungen aus den mit beruflich Pflegenden geführten Interviews:

„Aber die Fachkräfte denken häufig, sie wären nur ein vollwertiges Teammitglied, wenn sie genauso malochen oder Leute versorgen wie eine Pflegehilfskraft. Und ich glaube, da fehlt manchmal so ein bisschen der klare Blick, was ist wirklich meine Aufgabe und was ist die Aufgabe des anderen.“

„[…] Also die Mitarbeitenden nehmen sich ja nicht als relevant wahr. Sie nehmen sich so wahr für jemanden, der morgens so eine Waschstraße erledigt. […]. Aber ich höre ganz oft, dass die sagen: „Ganz ehrlich, dafür hätte ich nicht drei Jahre lernen müssen. Das ist eine Anlern- Tätigkeit. Das macht ja auch hier jede Pflegehilfskraft“ und aus meiner Sicht […] braucht jeder, der in der Pflege arbeitet eine Aufgabe, etwas, was er besonders gut kann, womit er auch einen besonders wertvollen Beitrag leistet, was eben nicht beliebig austauschbar ist […].“

Was tut die Bundesregierung?

Der Gesetzgeber hat bereits einen wichtigen Wunsch aus der Studie umgesetzt: mehr Kolleginnen und Kollegen für beruflich Pflegende. Seit dem 1. Juli 2023 sind erstmals bundeseinheitliche und an der individuellen Bewohnenden-Struktur ausgerichtete Personalanhaltswerte für vollstationäre Pflegeeinrichtungen in § 113c SGB XI gesetzlich geregelt. Das ermöglicht die Einstellung und Finanzierung von zusätzlichen Pflegefach- und Pflegehilfskräften in der Langzeitpflege. Hinsichtlich der Pflege im Krankenhaus wurde die Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0) mit der Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) eingeführt.
Dadurch soll die Personalsituation der Pflege in den Krankenhäusern verbessert werden. Zudem unterstützt die Bundes-regierung ergänzend mit Maßnahmen zur fairen und ethischen Anwerbung von Pflegekräften aus Drittstaaten. Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung werden bürokratische Hürden weiter abgebaut und so auch die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte, Pflegehilfskräfte und Auszubildende aus dem Ausland erleichtert. 

Die neue Personalbemessung in der Langzeitpflege

Die neuen Regelungen zur Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen nach § 113c SGB XI – das Wichtigste für Pflege- und Betreuungskräfte und Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf einen Blick.

Online-Praxisdialog: Worum geht's bei der Bundesempfehlung zum Personalbemessungsverfahren?

Was diese Empfehlungen nach § 113c Absatz XI SGB beinhalten, die ab 1. Juli 2023 eine personelle Mindestausstattung in vollstationären Pflegeeinrichtungen vorgeben, und wie sie durch die Pflegekassen umgesetzt werden, erläutern im Praxisdialog am 19. Juli um 16 Uhr Ulrike Bode vom Spitzenverband Bund der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV), Sven Kaller vom AOK-Bundesverband und Anne Erd vom AWO Landesverband Bayern e.V.. Melden Sie sich an unter praxisdialog@pflegenetzwerk-deutschland.de!